AGB’s Tirol Aktiv

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verzichtserklärung/Haftungsfreistellung/Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Sie können Ihre Anmeldung persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Es gilt nur der aktuelle Prospekt.

Der Reisevertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande. Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Reiseantritt) werden wir, Ihre Zahlung vorraugesetzt, Ihnen die Reisebestätigung sofort zusenden.

2. Bezahlung

Mit Ihrer Anmeldung überweisen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen den gesamten Reisepreis oder fügen einen Scheck Ihrer schriftlichen Anmeldung bei.

3. Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung, je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuale Zahlung des Reisepreises verlangen:

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn, 20% des Reisepreises,
  • bis zum 15. Tag vor Reisebeginn, 50% des Reisepreises,
  • bis zum 7. Tag vor Reisebeginn, 80% des Reisepreises,
  • bis Reisebeginn, 100% des Reisepreises.

4. Ersatzpersonen

Bis zu Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen (z. B. durch Verletzung während der Reise) nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Es liegt in unserem Ermessen, für einzeln ausgefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Reiserücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches.

Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Reiseantritt zurück, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus zuvor genannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die zuvor genannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach einer eventuellen zeitlichen Verlegung von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen!

8. Haftung, Haftungsbeschränkung

Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr; der Veranstallter übernimmt keinerlei Haftung. Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Reisepreis.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittet werden. Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehensten erreicht.

10. Gerichtstand

Gerichtsstand für beide Seiten ist der Sitz von Natur Pur Outdoorsports GmbH.